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BETRIEBSANLAGEN GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Wer eine Betriebsanlage betreibt, muss diese unter bestimmten Bedingungen im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens genehmigen lassen. Der Genehmigungspflicht unterliegen sowohl die Errichtung, als auch die Änderung einer bereits genehmigten Betriebsanlage. Daher sollte schon im Vorfeld der Planung, oder der Übernahme von Betriebsanlagen, die Genehmigungspflicht abgeklärt werden. Wir unterstützen Sie bei der Abschätzung der notwendigen Maßnahmen und erarbeiten für Sie bei Bedarf die notwendigen Einreichunterlagen, welche den behördlichen Anforderungen entsprechen. Auf Wunsch führen wir danach die Verhandlungen mit den zuständigen Behörden, bis zum Erhalt eines rechtsgültigen Bescheides.

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    GERNE UNTERSTÜTZEN WIR SIE IM VERFAHREN BEI:

  • Vorgesprächen mit den zuständigen Behörden (Behördensprechtag)
  • Erstellung von Lage- und Aufstellungsplänen
  • Erstellung des technischen Berichtes
  • Erstellung des Abfallwirtschaftkonzeptes
  • Erstellung von Explosionsschutzkonzepten
  • Erstellung von Arbeitsstoffverzeichnissen, inkl. Zusammenlagerungsverbote und Mengenbeschränkungen
  • Risikobewertungen von nicht CE gekennzeichneten Maschinen
  • Erstellung von Abgabeordnern
UNTERSTÜTZUNG
ÜBERPRÜFUNG
VORBEREITUNG
PROFITIEREN
ÜBERPRÜFUNG NACH GEWO § 82b

Für Unternehmen, welche eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage laut Gewerbeordnung betreiben, besteht eine 5-jährige Frist zur Überprüfung auf Einhaltung der behördlichen Auflagen und Genehmigungszustand.  Wir prüfen Ihre Betriebsanlage gemäß §82b der Gewerbeordnung auf gesetzeskonformen und konsensgemäßen Zustand, helfen Ihnen gegebenenfalls bei der Aufarbeitung von Mängeln, und stellen danach die gesetzlich verpflichtende Prüfbescheinigung aus.

Wesentlichen Vorteile sind:

  • Rechtssicherheit für die Geschäftsführung und leitende Angestellte
  • Minderung von Haftungsrisiken (Schäden, Unfälle)
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift
  • Leichteres Erreichen von Zertifikaten nach (ISO 9001, 14000 oder EMAS)

 


AUDITVORBEREITUNG FÜR INTEGRIERTE
MANAGEMENTSYSTEME

Integrierte Managementsysteme (Qualität, Umwelt, Sicherheit) dienen der betrieblichen Verbesserung und Effizienzsteigerung durch Nutzung interner Synergie-Effekte.  Diese sind ein gängiges Führungswerkzeug des modernen Betriebes von heute. Es gilt jedoch praktikable und zielgerichtete Abläufe in den betrieblichen Alltag zu implementieren und nicht nur Dokumente zu erschaffen, welche den Auditor 1x jährlich zufrieden stellen und danach wirkungslos in einem Ordner verstauben.

GERNE UNTERSTÜTZEN WIR DIE IM VERFAHREN BEI:

  • Vorbereitung für das externe Audit durch Erstellung der notwendigen Unterlagen z.B. Rechtsregister, Risikobewertung
  • Auditbegleitung beim Besuch der Auditoren
  • Aufarbeitung von Auditberichten
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TSC LEIMER -
INGENIEURBÜRO FÜR MASCHINENBAU

Wegscheider Straße 26
4020 Linz / Österreich / Austria
T +43676 641 476 2

 



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