Technik
MASCHINENSICHERHEIT
Wer Maschinen baut, umbaut oder verkettet, muss dafür sorgen, dass Sie den in der europäischen Union geltenden gesetzlichen und technischen Bestimmungen entsprechen, wenn er diese in Verkehr bringt.
Hierzu regelt die EU im Rahmen der Maschinenrichtlinie ein einheitliches Schutzniveau für Maschinen zur Vermeidung von Unfällen.
UM IHNEN DIE EINHALTUNG ALLER GESETZLICHEN
VORGABEN ZU ERLEICHTERN, BERATEN WIR SIE GERNE BEI:
- Konformitätsverfahren gemäß Maschinenrichtlinie
- Einbau- und EG-Konformitätserklärungen
- Normenrecherche
- Risikobewertung nach EN ISO 12100
- Prüfung grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
- Erstellung von Betriebs- und Wartungsanleitungen
- Regale und Regalsysteme
- Absaug- und Lüftungsanlagen
ÜBERPRÜFUNG VON ARBEITSMITTELN
Um einen technisch einwandfreien Zustand, sowie sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten zu können, sind bestimmte Arbeitsmittel gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen zu unterziehen. Dies können Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen, oder Prüfungen nach Aufstellung sein. Eine Nichtbeachtung von Prüfvorschriften birgt ein hohes Haftungsrisiko und kann im Schadensfall beträchtliche Probleme nach sich ziehen.
UM IHNEN DIE EINHALTUNG ALLER GESETZLICHEN VORGABEN
ZU ERLEICHTERN, PRÜFEN WIR FÜR SIE GERNE:
- Fahrbare Arbeitsbühnen und andere Selbstfahrende Arbeitsmittel
- Krane und sonstige Kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel
- Hubstapler und Arbeitskörbe
- Motorisch betriebene Türen und Tore
- Kraftbetriebene Anpassrampen
- Auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
- Fahrzeughebebühnen und Hubtische
- Pressen und Stanzen
- Stetigförder mit mehr als 5 Meter Förderlänge
- Regale und Regalsysteme
- Absaug- und Lüftungsanlagen
TSC LEIMER -
INGENIEURBÜRO FÜR MASCHINENBAU
Wegscheider Straße 26
4020 Linz / Österreich / Austria
T +43676 641 476 2